Als Konkurs bezeichnet man das Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit eines
Unternehmens eintritt. Der Begriff ist mit dem Begriff Insolvenz identisch.
Konkursware sind Güter oder Posten, die zum Verkauf des ehemaligen
Unternehmens stehen.
Konkursware wird versteigert oder von anderen Unternehmen aufgekauft.
Der Erlös der Konkurswaren
z.B. der Güter, Gebäude oder Ausstattung dient der Tilgung der Schulden und
Verbindlichkeiten. Die Versteigerung des Besitzes können staatliche und private
Auktionäre vornehmen.
Vorteil für die Käufer ist der günstige Preis, der beim Kauf erzielt wird.
Dieser liegt in der Regel weit unter Wert der Güter.
Konkursware werden sowohl in Zeitungen und Zeitschriften, als auch im
Internet angeboten.
Bei gerichtlichen Versteigerungen durch das Amtsgericht werden die Termine
öffentlich durch Aushang bekannt gegeben.