Konkurswaren von insolventen Unternehmen



Als Konkurs bezeichnet man das Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens eintritt. Der Begriff ist mit dem Begriff Insolvenz identisch. Konkursware sind Güter oder Posten, die zum Verkauf des ehemaligen Unternehmens stehen.



Konkursware wird versteigert oder von anderen Unternehmen aufgekauft. Der Erlös der Konkurswaren z.B. der Güter, Gebäude oder Ausstattung dient der Tilgung der Schulden und Verbindlichkeiten. Die Versteigerung des Besitzes können staatliche und private Auktionäre vornehmen.

Vorteil für die Käufer ist der günstige Preis, der beim Kauf erzielt wird. Dieser liegt in der Regel weit unter Wert der Güter. Konkursware werden sowohl in Zeitungen und Zeitschriften, als auch im Internet angeboten. Bei gerichtlichen Versteigerungen durch das Amtsgericht werden die Termine öffentlich durch Aushang bekannt gegeben.

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